Notariat

Als Notare erbringen wir die Rechtsberatung und führen die öffentliche Beurkundung durch.

 
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Liegenschaften.

  • Kaufverträge, Schenkungen & Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft von Liegenschaften

  • Stockwerkeigentum

  • Schuldbrieferrichtungen

  • Parzellierungen & Dienstbarkeitsbegründungen

  • Regelung nachbarschaftlicher Verhältnisse

 
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Erbschaften.

  • Testamente & Erbverträge

  • Erbteilungen

  • Nachlassliquidation

  • Willensvollstreckung

 
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Gesellschaften.

  • Gründung von Aktiengesellschaften, GmbH

  • Genossenschaften, Vereine, Stiftungen

  • Umstrukturierungen, Umwandlungen, Fusionen

  • Regelung der Unternehmensnachfolge

 
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Ehe & Familie.

  • Eheverträge

  • Konkubinatsverträge

 
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Beglaubigungen.

  • Unterschriftsbeglaubigungen

  • Beglaubigungen von Kopien

  • Einholung Apostille

 

 

Mandatsführung

Anwaltliche Schweigepflicht: Wir unterstehen selbstverständlich dem Anwaltsgeheimnis und gewährleisten, dass alles, was Sie uns anvertrauen nicht an unbefugte Dritte weitergegeben wird.

Honorar: Über die einzelnen Arbeitsschritte und Auslagen wird genauestens abgerechnet. Das anwaltliche Honorar berechnet sich grundsätzlich auf der Basis des benötigten Zeitaufwandes und/oder nach Streitwert gemäss der Parteikostenverordnung. Gemäss der anwaltlichen Standesregeln ist in der Regel ein Kostenvorschuss zu leisten.

Falls Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, sind die entstehenden Kosten unter Umständen gedeckt. Gerne helfen wir Ihnen diesbezüglich bei den Abklärungen.

Gerne übernehmen wir auch amtliche Mandate, soweit Sie nicht über genügende finanzielle Mittel verfügen, um einen Gerichtsprozess zu finanzieren. Wir prüfen mit Ihnen, ob die Voraussetzungen für die unentgeltliche Rechtspflege in Ihrem Fall gegeben sind.

Notariat: Im Notariat erfolgt die Fakturierung nach dem geltenden Gebührentarif.